CaniZert
Zertifizierung von Assistenzhundschulen & Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften

Prüfung als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, hat eine Liste der Prüferinnen und Prüfer auf seiner Internetseite veröffentlicht. Unsere Geschäftsführerin Susanne Wille gehört ebenso zu diesen zugelassenen Prüfern, so dass sie bis zu ihrer Zertifizierung bzw. Akkreditierung zum Prüfer durch die DAkkS im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2024 Prüfungen von ausgebildeten Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die vor dem 1. Juli 2023 mit der Ausbildung begonnen haben, abnehmen darf. Für Assistenzhunde, deren Ausbildung nach dem 1. Juli 2023 beginnt, muss die Prüfung durch einen akkreditierten Prüfer erfolgen (§ 12j Abs. 2 BGG und § 30 AHundV). Das BMAS steht mit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) im Austausch und das Verfahren der Akkreditierung ist inzwischen angelaufen, so dass wir bald mit offiziellen Zertifizierungsstellen rechnen dürfen. Einige erfahrene Trainer, zu denen auch Susanne Wille gehört, haben diese Zulassung erhalten. 


Gem. § 7 AHundV erfolgt die Ausbildung zum Assistenzhund und zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft als Fremdausbildung oder als Selbstausbildung. Ziel der Ausbildung ist es, den Hund und die Gemeinschaft von Mensch und Hund so zu schulen, dass die Hilfeleistungen, die für den Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, bedarfsgerecht und zwischen Mensch und Hund aufeinander abgestimmt erbracht werden. Außerdem zielt die Ausbildung darauf ab, dass sich die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sicher im privaten und öffentlichen Raum bewegt. Die Ausbildung umfasst zudem die Vermittlung der für den Menschen mit Behinderungen erforderlichen theoretischen Kenntnisse insbesondere in Bezug auf Haltung, Gesundheit, Wesen und Verhalten eines Assistenzhundes. Vorbereitend können Sie dazu Seminare bei uns besuchen, die Ihnen alle wichtigen Grundlagen in der Theorie vermittelt.

§12g des Behindertengleichstellungsgesetzes, oft abgekürzt mit "Assistenzhundegesetz", sieht eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung vor. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Monate alt sein. Und dies ist wichtig, denn nur mit einer bestandenen Abschlussprüfung ist ein Hund ein Assistenzhund und ein Mensch mit Behinderung in Begleitung seines Hundes eine Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft, ein geprüftes Assistenzhunde-Team.

Das Anmeldeformular für die Prüfung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie uns dieses per eMail zu.

Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der Konzeption und Durchführung der Prüfung berücksichtigen. Insbesondere erfolgt die Prüfung für den Menschen mit Behinderungen barrierefrei oder, soweit dies nicht möglich oder zumutbar ist, durch die Bereitstellung der erforderlichen angemessenen Vorkehrungen. Um dies gewährleisten zu können, findet im Vorfeld der Prüfung ein Beratungsgespräch (persönlich bei uns vor Ort oder via Zoom) statt. So haben Sie schon einmal die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von Ihrem Prüfer zu bekommen. Zudem bietet uns dieser Termin die Chance, mögliche Barrieren für die Prüfung zu identifizieren und damit Ihre individuellen Benachteiligungen so weit wie möglich kompensieren zu können.