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Zertifizierung von Ausbildungsstätten für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften

Zulassung als Ausbildungsstätte

In der Anlage 7 der AHundV ist die Zulassung als Ausbildungsstätte, sprich die Zertifizierung als Assistenzhundetrainer, geregelt. 

Zertifizierter Trainer für Assistenzhunde kann zunächst nur jemand werden, der eine Erlaubnis nach § 11 Nummer 8f TierSchG besitzt, wenn er die Tätigkeit gewerblich ausführt. Das heißt, dass die Zulassung als Ausbildungsstätte die erforderliche Erlaubnis benötigt, für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten.

Des Weiteren wurden in der AHundV verschiedene Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zu allen Assistenzhundearten (§ 3 Absatz 1) festgelegt.


Antrag auf Zertifizierung als Ausbildungsstätte stellen

Wenn Sie eine Zertifizierung als Ausbildungsstätte für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften anstreben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf - telefonisch, per Email oder auf dem Postweg.

Wir senden Ihnen dann gern die Antragsunterlagen per E-Mail oder auf dem Postweg zu.


Verfahrensablauf der Zertifizierung 

Schritt

Inhalt

Konkrete Tätigkeiten

1

Kontaktaufnahme

  • Kontaktaufnahme durch den zu Zertifizierenden - telefonisch, per Email oder auf dem Postweg
  • Zusendung der Antragsunterlagen einschl. Vollmachtserklärung, Vereinbarung zum Lastschriftverfahren, Datenschutzerklärung, Zertifizierungsvereinbarung durch die fachliche Stelle an den zu Zertifizierenden per E-Mail oder Postweg

2

Auftragserteilung

  • Zusendung der Antragsunterlagen an die fachliche Stelle durch den zu Zertifizierenden per E-Mail oder Postweg

3

Auftragsannahme

  • Annahme des Antrags auf Zertifizierung durch die fachliche Stelle und Zusendung der Bestätigung an den zu Zertifizierenden per Mail
  • Rechnungslegung; wenn gewünscht mit Ratenzahlungsvereinbarung

4

Zertifizierungsunterlagen

  • Bereitstellung der individuellen Unterlagen mit einer Übersicht der einzureichenden Unterlagen für die Zertifizierung durch die fachliche Stelle an den zu Zertifizierenden in einem vorbereiteten Ordner per Post

5

Antragsbewertung

  • Sichtung und Bewertung des Antrags gem. der beantragten Ausbildungsmethoden und Assistenzhundarten (untertätig, max. 1 Werktag)
  • Veranlassung eines Termins zur Begehung

6

Betriebsbegehung

  • Betriebsbegehung durch die Fachliche Stelle

7

Auftragseröffnung

  • Einreichung aller geforderten Unterlagen durch den zu Zertifizierenden an die fachliche Stelle
  • Auftragserteilung durch den zu Zertifizierenden bei vollständiger Vorlage aller erforderlichen Unterlagen

8

Prüfung

  • Prüfung der Dokumente durch die fachliche Stelle (max. 10 Arbeitstage nach Freigabe der Dokumente zur Prüfung) durch zwei unabhängige prüfende Personen

9

ggf. Nachforderung

  • ggf. Nachforderung weiterer Unterlagen durch die fachliche Stelle  mit Fristsetzung an den zu Zertifizierenden

10

ggf. Nachreichen

  • ggf. nachreichen fehlender Dokumente durch den zu Zertifizierenden (max. 8 Wochen nach Freigabe der Dokumente)

11

Entscheidung

  • Entscheidung der Zertifizierungsstelle über die Erteilung der Zertifizierung des zu Zertifizierendens als Ausbildungsstätte

12

Zertifizierung

  • Zertifizierungsbestätigung / Zertifikatsvergabe nach positivem Abschluss des Verfahrens durch die fachliche Stelle an den  zu Zertifizierenden per E-Mail im PDF-Format (unverzüglich nach Abschluss der Entscheidung) und zeitgleich per Post
  • Die Zertifizierungsbestätigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

13

Überwachung

  • gemäß der geltenden Norm DIN EN ISO/IEC 17065 sind Überwachungstätigkeiten notwendig
  • Das BGG §12i legt in seiner aktuell gültigen Fassung fest, dass diese jährlich notwendig sind. Diese werden gemäß unseres Zertifizierungsprogramms durchgeführt (ca. alle 12 Monate